Das Parlament der EU

Das Europäische Parlament ist das Parlament der Europäischen Union (EU), das seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt wird. Das Parlament kann seit 2014 maximal 750 Sitze umfassen, gemeinsam mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten also insgesamt 751 Abgeordnete.

Im Parlament schließen sich die Abgeordneten aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten entsprechend ihrer politischen Ausrichtungen zu Fraktionen zusammen. Derzeit sind dies sieben Fraktionen, deren Abgeordnete aus über 200 nationalen Parteien stammen: EVP (christdemokratisch, konservativ), S&D (sozialdemokratisch), Renew (liberal), Grüne/EFA, EKR (nationalkonservativ, rechtspopulistisch), ID (rechtspopulistisch) und Die Linke. Zusammen mit fraktionslosen Mitgliedern umfasst das Europäische Parlament so derzeit insgesamt 705 Abgeordnete, davon 96 aus Deutschland. 

Das Parlament nimmt für die EU vor allem drei Aufgaben wahr: Gesetzgebung, Haushalt und Aufsicht/Kontrolle. Auf der Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission verabschiedet das Parlament EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Rat der EU. Es entscheidet über internationale Abkommen und Erweiterungen und kann die Europäische Kommission auffordern, Rechtsvorschriften zur Abstimmung vorzuschlagen.

Gemeinsam mit dem Rat der EU entscheidet das Parlament zudem über den Haushaltsplan der EU. In diesem werden unter anderem die jährlich verfügbaren Geldmittel für konkrete Maßnahmen, Aufgaben und Projekte innerhalb der EU festgelegt, beispielsweise in den Bereichen Forschung und Innovation, Umwelt- und Klimaschutz, Sicherheit und Verteidigung, Binnenmarkt oder soziale Förderung.

Die Kontrollaufgaben des Europäischen Parlaments schließlich umfassen die Aufsicht über alle EU-Organe wie den Rat und die Kommission, die vom Parlament durch ein Misstrauensvotum auch zum Rücktritt gezwungen werden kann. Außerdem wählt das Parlament die Kommissionspräsidentin bzw. den -präsidenten, genehmigt Ausgaben aus dem EU-Haushalt und führt Kontrollen durch Wahlbeobachtung und den Einsatz von Untersuchungsausschüssen durch.

Am 9. Juni 2024 wählen alle Wahlberechtigten in der Europawahl die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Dieses ist damit das einzige Organ der EU, das direkt durch die Wählenden gewählt wird. Deine Stimme bei der Wahl bestimmt also ebenso direkt, wie sich die Europäische Union in Zukunft entwickeln wird und deine Interessen und Perspektiven in die europäische Gemeinschaft eingebracht werden.

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