Die Regierung des Landes – Wer hat den Vorsitz?

Die Thüringer Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident wird gemäß Artikel 70 der Thüringer Verfassung vom Landtag gewählt, und zwar mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Die Wahl für das Amt findet immer dann statt, wenn auch ein neuer Landtag gewählt ist. Die nächste Ministerpräsidentenwahl wird in Thüringen also in die Zeit nach dem 1. September 2024 fallen.
Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erhalten, findet ein zweiter Wahlgang statt. Führt auch diese Wahl für niemanden zu einer Mehrheit, so wird diejenige Person Ministerpräsidentin oder -präsident, die in einem weiteren, dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Insbesondere über diese Regelung zum dritten Wahlgang wird seit einigen Jahren allerdings diskutiert, wie die Formulierung zu deuten ist: Was bedeutet beispielsweise „die meisten Stimmen“, wenn es nur eine einzelne Kandidatin bzw. einen Kandidaten gibt? Wäre diese Person dann auch gewählt, wenn er oder sie mehr Nein- als Ja-Stimmen erhält? Die Hintergründe der Diskussion könnt ihr zum Beispiel in diesem Bericht des MDR nachlesen.

Nach der Wahl ernennt und entlässt die Ministerpräsidentin bzw. der -präsident die Ministerinnen und Minister der Landesregierung und bestimmt unter ihnen eine Stellvertretung. Bei der Amtsübernahme leisten der Ministerpräsident bzw. die -präsidentin und die so eingesetzten Mitglieder der Landesregierung einen Eid vor dem Landtag:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, führt den Vorsitz der Landesregierung, leitet deren Geschäfte, ernennt Beamte und Richter und vertritt das Land Thüringen nach außen. Er oder sie ist stets nah am gesellschaftlichen und politischen Geschehen innerhalb des Bundeslands, da auch viele öffentliche Termine und beispielsweise Besuche bei Bürgerinitiativen, Einrichtungen, Unternehmen, Projekten, Veranstaltungen oder Vereinen zu den Aufgaben im Amt gehören.

Zur Ministerpräsidentin bzw. zum Ministerpräsidenten kann übrigens prinzipiell jede Person gewählt werden, die 18 Jahre alt ist und ihren Wohnsitz in Thüringen hat. Voraussetzung ist jedoch auch, bereits Abgeordnete oder Abgeordneter im Thüringer Landtag zu sein, um durch diesen gewählt zu werden. Die meisten der früheren Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentin, die seit 1990 für Thüringen das Amt innehatten, hatten bei Amtsantritt das 50. Lebensjahr vollendet.

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